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Antrag abgewiesen: Vater scheitert vor Gericht wegen Gendern an Schulen

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Ein Vater zweier Kinder stellte einen Eilantrag gegen das Gendern an den Gymnasien seiner Kinder - er wurde abgelehnt. Nicht gendern sei genauso ein politisches Statement wie gendern, so die Begründung. 

Vor rund zwei Monaten stellte ein Vater in Berlin einen Antrag vor Gericht, wonach das Gendern an den Gymnasien seiner beiden Kinder untersagt werden solle. Zu dem Schritt entschied er sich, nachdem er erfahren hatte, dass selbst Wörter wie "Hampelmann" auf "Hampelmensch" umgegendert werden. In Stuhlkreisen soll über die Pronomen gesprochen worden sein, mit denen die Kinder angesprochen werden wollen. „Etliche Lehrkräfte verhalten sich wie als Lehrer getarnte Aktivisten", erklärte der Vater damals gegenüber der "Bild"-Zeitung. 

'Hampelmensch': Berliner Vater klagt gegen Gendern an Schulen

Das Gericht hat den Antrag nun jedoch zurückgewiesen, wie der "Pleiteticker" berichtet. Demnach sei die Deutsche Sprache unter Einsatz von Sonderzeichen nicht weniger verständlich und stünde dem Gebot der politischen Neutralität an Schulen somit nicht entgegen. Die Argumentation geht weiter: Es wäre genauso ein politisches Statement, wenn man nicht gendern würde, so das Gericht. Letztendlich gab man sich damit zufrieden, den Lehrkräften an den beiden betreffenden Schulen, die Verwendung der Gendersprache freizustellen. Die Regeln der deutschen Rechtschreibung seien einzuhalten. 

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