BND-Festnahme
als 'Weckruf für alle'
23.12.2022
Der Vorwurf ist hochbrisant: Ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsnachrichtendienstes soll geheime Informationen an Russland verraten haben. Der Bundesjustizminister sieht den Fall als Mahnung zur Wachsamkeit.
Der Beschuldigte soll in diesem Jahr Informationen, die er im Zuge seiner Arbeit erlangt hat, an einen russischen Nachrichtendienst übermittelt haben. Bei dem Inhalt handele es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag mit. Der Deutsche war am Mittwoch in Berlin festgenommen worden und sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Das fällt unter die Kategorie Staatsgeheimnis
Staatsgeheimnisse sind laut Strafgesetz «Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden».
Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen werde sich der BND zu Einzelheiten des Falles bis auf weiteres nicht öffentlich äußern, betonte BND-Präsident Bruno Kahl am Donnerstag in Berlin. «Zurückhaltung und Diskretion sind in diesem besonderen Fall sehr wichtig.» Mit Russland habe man es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, «mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben», ergänzte der Präsident des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.
Hintergrund für diese Äußerungen könnte die Sorge vor möglichen Gefahren für Kontaktpersonen und Zuträger des deutschen Geheimdienstes in Russland sein, die durch den mutmaßlichen Spion in den Reihen des BND verraten worden sein könnten.
Lebenslange Freiheitsstrafe droht
Kahl betonte, jedes Detail des Vorgangs, das an die Öffentlichkeit gelange, «bedeutet einen Vorteil dieses Gegners in der Absicht, Deutschland zu schaden». Deshalb hänge in diesem Fall der Erfolg der Ermittlungen davon ab, «dass möglichst wenig öffentlich wird, bis der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat».
Landesverrat kann nach dem Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen wie diesem mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.
Nachdem der BND im Rahmen seiner nachrichtendienstlichen Arbeit von einem möglichen Verdachtsfall in den eigenen Reihen Kenntnis bekommen habe, habe der Dienst sofort umfangreiche interne Ermittlungen eingeleitet, teilte BND-Präsident Kahl mit. Als diese den Verdacht erhärtet hätten, sei umgehend der Generalbundesanwalt eingeschaltet worden. «Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um den Fall gründlich aufzuklären.»
Quelle: dpa