Zwei Aktivisten der Gruppe «Letzte Generation» müssen sich auf einen Gefängnisaufenthalt bis Anfang Januar einstellen.
München. Ein Richter habe Präventivgewahrsam bis zum 5. Januar angeordnet, weil eine «beharrliche Wiederholung» bei den Straßenblockaden festgestellt worden sei, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Beantragt hatte die Polizei nach eigenen Angaben eigentlich nur eine Dauer von fünf Tagen. Es werde während dieser Zeit aber ständig überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Gewahrsams vorliegen.
Für zwei weitere Aktivisten ordnete der Richter demnach einen Gewahrsam bis zum Sonntag (11. Dezember) an. Die Aktivisten hatten sich nach Angaben der Polizei am Dienstag an Protestaktionen in München beteiligt. Dadurch kam es zu Verkehrsbehinderungen unter anderem auf den Autobahnen 9 und 96 sowie am Mittleren Ring und am Abend am Karlsplatz (Stachus). Die Polizei war nach eigenen Angaben mit mehr als 50 Beamten im Einsatz.
Quelle: dpa