Der deutsche Städtetag kritisierte den Trend zu großen Autos und fordert deshalb höhere Parkgebühren für SUV. Der Trend zu größeren und schwereren Autos passt einfach nicht in eine Zeit, in der man über Energie- und Flächensparen sowie Klima- und Ressourcenschutz diskutiert.
Es ist daher naheliegend, den großen Fahrzeugen auch die tatsächlichen Kosten für ihr Parken und Fahren zuzuordnen. Für die wachsende Anzahl von Geländewagen Parkplätze zu vergrößern oder Parkhäuser umzubauen ist doch absurd.
Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt stellten SUV im Jahr 2022 mit knapp 30 Prozent den größten Anteil der 2,65 Millionen Neuzulassungen dar.
Je größer das Auto, desto teurer der Parkplatz
Es klingt nach einer einfachen Lösung: In Berlin wird gerade geprüft, ob Parkgebühren künftig abhängig von der Fahrzeuggröße abgerechnet werden können. Die Idee gehört zu einem Parkraumkonzept, mit dem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Kohlendioxidausstoß in der Innenstadt senken will.
Es bestehe eine Korrelation zwischen Fahrzeuggröße und CO2-Emissionen. Aus diesem Grund kann argumentiert werden, dass etwa der Besitzer eines 2,69 Meter kurzen Smarts, welcher 87 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, weniger bezahlen müsste als der Fahrer einer fast doppelt so langen S-Klasse von Mercedes, welche auf 211 Gramm kommt.
Es sei denkbar, dass man am Automaten drei verschiedene Größen buchen könne, sagte der Berliner Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) der „Bild“.
Die Parkplatzgröße könnte sich ändern
Der grüne Berliner Verkehrsexperte Harald Moritz hält nichts von der Idee: „Dann zahlt der schnittige Sportwagen weniger als die Familienkutsche.“ Eine „super Idee“ sei es, Parkgebühren im öffentlichen Raum an der Fahrzeuggröße zu orientieren, sagt dagegen Petra Schäfer, Professorin für Verkehrsplanung und öffentlichen Verkehr an der FH Frankfurt. So etwas gebe es noch nirgendwo.
Aber Schäfer will nicht ausschließen, dass es rechtliche und organisatorische Hürden gibt. Die Leiterin des Expertenteams in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat auch die Empfehlungen für die Größe der Parkflächen erarbeitet.
Demnach hat ein Längsparkplatz eine Breite von zwei Metern und eine Länge von fünf Metern. Bei senkrecht zur Fahrbahn angelegten Parkplätzen steigt die Breite auf 2,50 Meter. Die Werte können sich ändern. „Wir werten die Abmessungen aller Neufahrzeuge aus und legen dann eine Parkplatzgröße fest, auf die 80 Prozent dieser Wagen passen“, so Schäfer.
Deutschland ist noch ein Paradies für Gratis-Parker
Anders sieht es in Parkhäusern aus. Apcoa Parking, mit 1,4 Millionen Einstellplätzen an 8400 Standorten in zwölf Ländern und einem Jahresumsatz von rund einer Milliarde Euro der größte Parkraumbewirtschafter in Europa, biete seit rund drei Jahren XXL-Parkplätze in einer Breite von 3,50 Meter für Familienfahrzeuge und SUVs an.
„Viele Autofahrer sind bereit, dafür einen Preisaufschlag zu akzeptieren. Parktarife, die an die Leistung des Parkraum-Anbieters angepasst sind, werden sich in Großstädten unserer Einschätzung nach durchsetzen – nicht nur angepasst an die Fahrzeuggröße, sondern auch an die aktuelle Auslastung des Parkhauses.“
Es habe sich technisch aber nicht bewährt, die Größe von Fahrzeugen bei der Einfahrt abzumessen und individuelle Tarife pro Fahrzeugtyp zu erheben, so Tilman Kube von Apcoa Parking. Sein Unternehmen würde spezielle Tarife für die Einfahrt in gesondert ausgewiesene XXL-Parkbereiche erheben. Laut ADAC entstünde für kleinere Wagen auch keine Benachteiligung durch die XXL-Plätze.