Eine Berliner IS-Rückkehrerin ist zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Berlin. Das Berliner Kammergericht sprach die 31-Jährige am Mittwoch der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Verletzung der Fürsorge-und Erziehungspflicht sowie der Steuerhinterziehung schuldig. Die Frau sei mit ihren Kleinkindern ins Kriegsgebiet nach Syrien ausgereist, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. «Dem IS wurden die beiden Söhne damit als potenzielle, künftige Nachwuchskräfte zugeführt», sagte der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt.
Die Frau vertrat laut Ermittlungen spätestens seit Mitte 2016 eine radikal-islamistische Gesinnung und identifizierte sich mit der Ideologie des IS. Die Angeklagte habe zwar nach einer Verständigung der Prozessbeteiligten gestanden, doch eine Haftverschonung komme nicht in Betracht, so der Richter. «Es klingen Distanzierungen vom IS an, aber wir wissen nicht, wohin es geht.»
Radikalisiert durch Streit mit zweiter Frau von ihrem Mann
Die Ausreise der Frau nach Syrien war der Anklage zufolge zunächst mit ihrem Mann, mit dem sie nach islamischem Recht verheiratet war, und dessen Zweitfrau geplant gewesen. Zwischen den beiden Frauen habe sich jedoch eine Konkurrenz entwickelt, hieß es weiter im Urteil. In diesem Zuge sei es zu einer weiteren Radikalisierung der Angeklagten gekommen. Sie sei schließlich mit ihren beiden Söhnen - der Jüngere war damals ein Jahr und acht Monate, der Ältere zwei Jahre und zehn Monate alt - aus Deutschland ausgereist und über die Türkei nach Syrien gelangt.
Aus eigenem Antrieb sei es zur Registrierung beim IS gekommen, so das Gericht. Die Mutter habe schließlich ihrem ebenfalls ausgereisten Ehemann, der IS-Kämpfer gewesen sein soll, den Haushalt geführt. Die Erziehung der Kinder sei im Sinne der Terrororganisation erfolgt.
Brachte 2018 noch ein Kind zur Welt
Im September 2018 brachte die Frau noch eine Tochter zur Welt. Sie habe ihre Kinder «Armut, Hunger und Gewalt in der Familie ausgesetzt», so die Anklage. Im Gefangenenlager Al-Hol seien sie in mindestens einem Fall Zeugen einer Schießerei mit einem toten Kind geworden. Nach jetzigem Stand hätten die körperlichen und psychischen Gefahren, denen die Kinder ausgesetzt gewesen seien, nicht zu erkennbaren Folgen geführt, sagte der Vorsitzende Richter. «Wir können nur hoffen, dass es so bleibt.»
Die Angeklagte kam im Rahmen einer sogenannten Gruppenrückholung aus einem syrischen Lager nach Deutschland zurück. Bei der Einreise im Oktober 2021 wurde sie verhaftet und befindet sich seitdem wegen Terrorverdachts in Haft. Weil sie während der Zeit in Syrien zu Unrecht Kindergeld aus Deutschland bezogen habe, wird ihr auch Steuerhinterziehung vorgeworfen. Mit seinem Urteil blieb das Gericht knapp unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dies ebenfalls beantragt - allerdings wollte sie dabei die in syrischen Lagern verbrachte Zeit angerechnet wissen. Dem folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa