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Knallhart-Richter greift durch: 10 Tage Knast für Klima-Kleber

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Zwei Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation müssen nach der Blockade der Hamburger Elbbrücken zehn Tage in Gewahrsam bleiben.  

Das entschied ein Richter des Amtsgerichts Hamburg am Sonntag nach einer Gefahrenbeurteilung. Der 19-Jährige und die 27-Jährige sollen erst am 4. April um Mitternacht wieder freigelassen werden, wie ein Sprecher der Polizei am Montag mitteilte.

Klimaaktivisten legen Verkehr auf den Elbbrücken lahm
Klimaaktivisten der Bewegung Letzte Generation haben am Samstag die Elbbrücken stadteinwärts blockiert.
© Jonas Walzberg/dpa
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Eine Gruppe von Aktivisten der Letzten Generation hatte am Samstag mehrere Stunden lang den Verkehr auf den Elbbrücken blockiert. Insgesamt vier der Personen hatten sich mit schnellbindendem Beton festgeklebt und stadteinwärts für kilometerlangen Stau gesorgt. Außer dem 19-Jährigen und der 27-Jährigen wurden weitere fünf Personen am Samstag in Gewahrsam genommen, allerdings am selben Nachmittag wieder frei gelassen. Es handelte sich dabei um zwei Frauen im Alter von 16 und 22 Jahren sowie drei Männer im Alter von 22, 24 und 50 Jahren. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen Lkw-Fahrer eingeleitet, der einem Aktivisten in den Bauch getreten haben soll. DE24LIVE berichtete.

Klima-Kleber äußert sich zu Bauchtritt 

Ein Blockierer hat sich nun zu dem gewalttätigen Angriff geäußert. "Der Tritt hat mich zum Glück nicht verletzt", sagte der Mann am Montag der "Hamburger Morgenpost". "Viel schockierender und schmerzvoller war für mich die Gewalt, die ich danach durch die Polizei erlebt habe." Er habe den Beamten noch gesagt, wie erleichtert er über deren Erscheinen nach der Aggressivität der Autofahrer gewesen sei. "Da haben sie uns geräumt. Bei mir haben sie die sogenannten Schmerzgriffe angewandt."

Klimaaktivisten legen Verkehr auf den Elbbrücken lahm
Ein Autofahrer schubst einen Aktivisten.
© Jonas Walzberg/dpa
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Ein Polizeisprecher sagte dem Blatt, "unsere Einsatzkräfte sind für diese Form des unmittelbaren Zwangs gesetzlich legitimiert". Die Techniken kämen bei "tatsächlichem oder vermutetem Widerstand" zum Einsatz. Auch das Wegtragen könne eine Option sein, sei bei geleistetem Widerstand jedoch nicht immer ohne weiteres möglich. Vorab würden Beamte mit der Zwangsmaßnahme drohen und zum freiwilligen Weggehen auffordern.

Quelle: dpa

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